Vorrausschauende Vorsorge (ACP) Beratung und Begleitung– Ihr persönlicher Wille bei Demenz, Krankheit & Unfall

Was passiert, wenn die Patientenverfügung noch nicht oder nicht greift?

Vorrausschauende Vorsorge (ACP) Beratung für Demenz, Krankheit & Unfall.

Persönlicher Wille, Werte & Lebensqualität sichern.

 

Mein Ansatz

Mit Advance Care Planning und Silke Steinert „Lebensschritte“ begleite ich Sie dabei, Ihren persönlichen Willen sichtbar zu machen.

Einfühlsam. Klar. Tragfähig.

ACP (Advance Care Planning)

ACP (Advance Care Planning) bedeutet auf Deutsch etwa „vorausschauende Versorgungsplanung“.

Kurz und einfach erklärt:

  • Was ist das?

    Advance Care Planning ist ein Prozess, bei dem Menschen im Voraus festlegen, welche medizinische Behandlung sie möchten oder ablehnen, falls sie später selbst nicht mehr entscheiden können.

    Und auch ihre Wünsche und Bedürfnisse.

  • Wo kommt es her?

    Das Konzept stammt ursprünglich aus dem englischsprachigen Raum (USA/UK) und wurde entwickelt, um Patienten mehr Selbstbestimmung am Lebensende zu ermöglichen. Inzwischen wird es auch in vielen anderen Ländern, auch in Deutschland, genutzt und weiterentwickelt.

  • Was bedeutet das konkret?

    Man spricht mit Ärztinnen/Ärzten und Angehörigen darüber und hält z. B. fest:

    • Welche Behandlungen man möchte (oder nicht).

    • Ob man lebensverlängernde Maßnahmen will.

    • Wer im Ernstfall Entscheidungen treffen soll (Vorsorgevollmacht).

Ziel: Sicherstellen, dass die medizinische Versorgung den eigenen Wünschen entspricht, auch wenn man sich später nicht mehr äußern kann.

 

Hinweis

Advance Care Planning (Advance Care Planning) ist in Deutschland keine reguläre gesetzliche Kassenleistung.

Ausnahme:
Es kann im Rahmen von der Beratung für gesundheitliche Vororgeplanung in der letzten Lebensphase (GVP) § 132g Abs. 3 SGB V angeboten und finanziert werden – aber nur:

  • für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

  • sowie für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der jeweiligen Einrichtung.

Bedeutung:
ACP wird also nicht für alle automatisch von der Krankenkasse bezahlt, sondern nur unter bestimmten vertraglichen Bedingungen in diesen Einrichtungen.